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Urteil in der Schweiz Mann beleidigte Baerbock per E-Mail – Geldstrafe verhängt

Immer wieder erhalten Politikerinnen Hassbotschaften und Drohungen. Eine Beleidigung der Außenministerin per E-Mail hat für einen Mann aus Zürich nun Konsequenzen.
Annalena Baerbock bei einer Rede in Genf (Foto vom 24. November)

Annalena Baerbock bei einer Rede in Genf (Foto vom 24. November)

Foto: Valentin Flauraud / AFP

Wegen der Beleidigung von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) per E-Mail ist ein 39-jähriger Mann in Zürich verurteilt worden. Der Richter am Bezirksgericht bestätigte am Freitag die Entscheidung einer Vorinstanz, gegen die der Mann Berufung eingelegt hatte. Der Verurteilte muss 1800 Franken (etwa 1800 Euro) Strafe sowie Gerichtskosten zahlen, wie der Sprecher des Bezirksgerichts sagte.

Mit dem Absender »Papierlischwizer« hatte der Mann Baerbock im vergangenen Jahr in einer E-Mail übel beschimpft. »Jemand sollte dich zerstückeln«, stand unter anderem darin. Baerbock erstattete Anzeige, und der Mann wurde mithilfe der Schweizer Ermittlungsbehörden ausfindig gemacht.

Der gebürtige Russe versuchte sich laut der Zeitung »20 Minuten« damit zu verteidigen, dass Baerbocks Politik Russland diskreditiere, was ihn in seiner Ehre verletzt habe. Der Richter wies dies zurück. Vielmehr sei Baerbock in ihrer Ehre angegriffen worden. Der Mann ist nach Angaben der Zeitung als Student in Zürich und erhält Unterstützung wegen psychischer Probleme.

Immer wieder werden Frauen und Männer in der Öffentlichkeit Opfer von Anfeindungen. Dagegen vorzugehen ist schwierig, weil jedes Vergehen einzeln gemeldet und angezeigt werden muss. Baerbocks Parteikollegin Renate Künast hatte deshalb vor Jahren eine Bewegung gegen Hatespeech ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Netzaktivistinnen und Frauenrechtlerinnen wenden sie sich parteiübergreifend »gegen digitale Gewalt«.

mfh/dpa