Frankfurt/Main. Eintracht Frankfurt ist vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in sechs Fällen zu einer Geldstrafe von 146.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Verein bis zu 48.700 Euro für sicherheitstechnische oder Gewalt präventive Maßnahmen verwenden, teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.

Eintracht Frankfurt ist vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in sechs Fällen zu einer Geldstrafe von 146.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Verein bis zu 48.700 Euro für sicherheitstechnische oder Gewalt präventive Maßnahmen verwenden, teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.

Während des Bundesligaspiels der Eintracht gegen den VfL Wolfsburg am 10. September waren zwei Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen, woraufhin die Partie für 60 Sekunden unterbrochen worden war. Zu einer weiteren Unterbrechung kam es in der 82. Minute, nachdem aus dem Frankfurter Fanblock ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen wurde.

Weitere von den Eintracht-Anhängern ausgehende Vorfälle gab es vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei den Stuttgarter Kickers am 18. Oktober und den Liga-Spielen bei Borussia Mönchengladbach am 22. Oktober und gegen Borussia Dortmund am 29. Oktober. In diesen Fällen hatten Frankfurter Zuschauer Bengalische Feuer oder pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. In der 33. und 55. Minute sowie in der Nachspielzeit der Meisterschaftspartie beim VfL Bochum am 8. Oktober entzündeten Frankfurter Zuschauer jeweils einen Rauchtopf.